MONDIAZ ist eine Handelsbezeichnung von MONDIAZ B.V. mit Sitz in (6684DK) Ressen, Slenkweg 2, Niederlande, und Nutzer dieser B2B Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Definitionen
Zusatzbedingungen: Bedingungen, die zusätzlich zu den Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: vorliegender Satz allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Waren: Die von MONDIAZ gemäß dem Vertrag an den Käufer zu liefernden beweglichen Sachen.
Käufer: Der Abnehmer - der im Rahmen seiner beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt - der Waren und/oder Dienstleistungen von MONDIAZ.
MONDIAZ: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auftragsbestätigung: die Annahme durch MONDIAZ des Angebots seitens des Käufers.
Vertrag: die Vereinbarungen zwischen MONDIAZ und dem Käufer betreffend den Kauf von Waren und/oder Dienstleistungen von MONDIAZ.
Parteien: MONDIAZ und Käufer gemeinsam.
1. Anwendbarkeit & Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben, Aufträge, Transaktionen, Vereinbarungen und deren Durchführung - wie auch immer genannt - seitens und mit MONDIAZ, einschließlich solcher im Zusammenhang mit dem Whitelabel-Sortiment.
1.2 Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können, wenn ausdrücklich angegeben, zusätzliche Bedingungen für bestimmte Dienstleistungen und/oder Waren gelten. Sollten Unterschiede zwischen den zusätzlichen Bedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen, gelten grundsätzlich die Bestimmungen der zusätzlichen Bedingungen über den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
1.3 Von den Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, wobei in diesem Fall die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverändert gültig bleiben. Abweichungen gelten nur für das entsprechende Angebot, Kostenvoranschläge, Preisangaben, Aufträge, Transaktionen oder Vereinbarungen und deren Durchführung, für die sie gemacht wurden.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Käufer anwendet, gelten nicht, es sei denn, MONDIAZ hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.5 MONDIAZ behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen und/oder Ergänzungen werden auf ihrer Website veröffentlicht. www.mondiaz.nl/de/i/algemene-voorwaarden.html. Die veröffentlichte Version ist die aktuellste Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gilt für die Beziehung zum Käufer.
1.6 Sollten sich die Umstände, von denen die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgegangen sind, so erheblich ändern, dass die Einhaltung einer oder mehrerer dieser Bedingungen vernünftigerweise von einer der Parteien nicht verlangt werden kann, wird eine Diskussion über eine vorzeitige Änderung des Vertrags stattfinden.
1.7 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt gültig. Anstelle der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmung ist eine Bestimmung zu lesen, die dem Zweck und dem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
1.8 Wenn zwischen den Parteien eine Situation auftritt, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, wird diese Situation im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unter Berücksichtigung dessen, was in der Handelsbranche von MONDIAZ üblich ist, beurteilt.
1.10 Durch die Nutzung der Internetseiten von MONDIAZ und/oder die Aufgabe einer Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, online und/oder auf andere Weise akzeptiert der Käufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle anderen Rechte und Pflichten, wie sie auf der Website von MONDIAZ angegeben sind.
2. Angebote
2.1 Alle von MONDIAZ gemachten Angebote sind unverbindlich und können von MONDIAZ widerrufen werden, es sei denn, MONDIAZ hat in dem Angebot neben der Angabe einer festen Frist für die Annahme ausdrücklich angegeben, dass das Angebot unwiderruflich ist.
2.2 Alle Angebote von MONDIAZ erfolgen unter der Bedingung: solange der Vorrat von MONDIAZ oder ihren Lieferanten reicht.
2.3 Innerhalb unserer Angebote, Kataloge, Preislisten und anderem Werbematerial angegebene Informationen, Maße, Gewichte und technische Daten sowie gegebenenfalls beigefügte Zeichnungen und Abbildungen gelten nur annähernd und sind unverbindlich, es sei denn, MONDIAZ hat ausdrücklich eine Garantie für eines der genannten Elemente gegeben. Alle Rechte des geistigen Eigentums, die mit den genannten Informationen zusammenhängen, liegen ausschließlich bei MONDIAZ. Abweichungen können grundsätzlich nicht Grund für Schadensersatz, Vernichtung, Kündigung und/oder Auflösung des Vertrags sein.
2.4 MONDIAZ kann an seinen Angeboten nicht gebunden sein, wenn der Käufer vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder Angebote, oder ein Teil davon, offensichtliche Fehler oder Schreibfehler enthalten.
2.5 Wenn die Parteien einen Liefervertrag oder einen Rahmenvertrag abschließen, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diesen Liefervertrag oder Rahmenvertrag sowie für alle daraus resultierenden Bestellungen/Verträge.
3. Vertrag
3.1 Die Annahme der Einladung zur Abgabe eines Angebots durch den potenziellen Käufer gilt als Angebot und führt nur dann zur Zustandekommen eines Vertrags, wenn die übrigen Bestimmungen dieses Artikels erfüllt sind.
3.2 Der potenzielle Käufer hat die Daten in das entsprechende Eingabefeld der Internetseite eingegeben und die entsprechenden Daten, wie das Bestellformular, an MONDIAZ auf elektronischem Wege übermittelt oder auf andere Weise ein Angebot an MONDIAZ gemacht. Dieses Angebot und die dazugehörigen Informationen wurden von MONDIAZ erhalten.
3.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald eine Auftragsbestätigung von MONDIAZ per E-Mail an den vom Käufer angegebenen E-Mail-Adresse gesendet wird oder auf eine andere ausdrückliche Weise von MONDIAZ an den Käufer kommuniziert wird, dass sie das Angebot annimmt, oder ab dem Zeitpunkt, zu dem MONDIAZ mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen begonnen hat. MONDIAZ behält sich das Recht vor, innerhalb von acht Tagen nach Annahme einseitig Zusatzbedingungen an den Vertrag zu knüpfen.
3.4 Der Käufer und MONDIAZ stimmen ausdrücklich zu, dass durch die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen ein gültiger Vertrag zustande kommt, sobald die Bedingungen gemäß Artikel 3.2 und 3.3 erfüllt sind. Insbesondere beeinträchtigt auch das Fehlen einer herkömmlichen Unterschrift nicht die bindende Kraft des Vertrags. Die elektronischen Dateien von MONDIAZ gelten, soweit es das Gesetz zulässt, zwischen den Parteien als zwingender Beweis für den Vertrag.
3.5 Für Missverständnisse, Verzögerungen, unvollständige oder fehlerhafte Übermittlung von Bestellungen und Mitteilungen aufgrund der Nutzung des Internets oder eines anderen Kommunikationsmittels im Verkehr zwischen MONDIAZ und dem Käufer sowie zwischen MONDIAZ und Dritten, soweit sie sich auf den (Abschluss des) Vertrags beziehen, haftet MONDIAZ niemals, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens MONDIAZ vor, die vom Käufer nachgewiesen werden muss.
3.6 Die Auftragsbestätigung wird als die korrekte Darstellung des Inhalts des Vertrags betrachtet. Etwaige später getroffene zusätzliche Vereinbarungen oder Änderungen sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich von MONDIAZ an den Käufer kommuniziert werden.
3.7 Wenn der Inhalt des Angebots und der Inhalt der Auftragsbestätigung nicht übereinstimmen, gilt die Auftragsbestätigung zwischen den Parteien als Beweis für den Inhalt des Vertrags.
3.8 Die Stornierung eines mit MONDIAZ geschlossenen Vertrags kann nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von MONDIAZ erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, alle daraus resultierenden Schäden und Kosten, die MONDIAZ entstehen, zu erstatten.
3.9 MONDIAZ ist berechtigt, Dritte zur Durchführung eines Vertrags mit dem Käufer einzusetzen.
4. Preise
4.1 Sofern nicht anders angegeben, werden die Preise in Euro pro Stück und zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben angegeben, sowie etwaiger im Rahmen des Vertrags entstehender Kosten, einschließlich Versand- und Verwaltungskosten sowie anderer Kosten, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Alle angezeigten Preise sind vorbehaltlich von Druck- und Satzfehlern angegeben. MONDIAZ haftet nicht für etwaige Folgen solcher Druck- und Satzfehler, und sie kann auch nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
4.3 Die von MONDIAZ angezeigten Preise sind insofern unverbindlich, als sie auf den zum Zeitpunkt geltenden Fabrikpreisen, Devisenkursen, Einfuhrzöllen und entsprechenden Abgaben, Versicherungssätzen, Frachten, Steuern, Margenregelungen und anderen ähnlichen Faktoren basieren. Falls sich in einem oder mehreren der genannten Faktoren Änderungen ergeben, bevor die Lieferung erfolgt, ist MONDIAZ berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend der Steigerung eines oder mehrerer der genannten Faktoren anzupassen und dem Käufer in Rechnung zu stellen.
4.4 Für alle Lieferungen von MONDIAZ gilt ein Frachtaufschlag. Die Höhe dieses Aufschlags ist für den Käufer im Bestellprozess ersichtlich. Für andere Lieferungen gelten besondere Tarife.
4.5 MONDIAZ behält sich das Recht vor, zusätzliche Kosten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorgesehen waren, dem Käufer in Rechnung zu stellen.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des fälligen Betrags auf das Bankkonto von MONDIAZ. Bei Bestellungen über die Internetseite kann mittels iDeal bezahlt werden. Die Zahlung einer Rechnung muss innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Ware an den Käufer erfolgen.
5.2 MONDIAZ kann die Zahlungsmöglichkeiten in Zukunft erweitern. Andere Zahlungsmöglichkeiten werden über die Internetseite bekannt gegeben.
5.3 Die Zahlung des fälligen Betrags muss vor der Lieferung erfolgen. Sobald MONDIAZ überprüft hat, dass der zu zahlende Betrag auf dem Bankkonto von MONDIAZ eingegangen ist, wird sie mit der Bestellung oder dem Versand der Waren fortfahren.
5.4 Im Falle einer nicht rechtzeitigen Zahlung ist MONDIAZ berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, zu beenden oder die (weitere) Lieferung auszusetzen, bis der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
5.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Kaufpreis mit einer ihm zustehenden Forderung zu verrechnen, noch ist der Käufer berechtigt, sich bei Verpflichtungen aus dem mit MONDIAZ geschlossenen Vertrag zurückzuhalten.
5.6 Die von MONDIAZ verwendeten Zahlungsfristen sind als verbindliche Fristen anzusehen. Falls der Käufer nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist zahlt, gerät der Käufer in Verzug und alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers werden sofort fällig, unabhängig davon, ob MONDIAZ diesbezüglich bereits eine Rechnung gestellt hat. Die entsprechenden Forderungen von MONDIAZ gegenüber dem Käufer sind ab dem ersten Tag nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist verzinslich zu den gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a BW.
5.7 Wenn der Käufer in Verzug gerät und MONDIAZ beschließt, außergerichtliche Inkassomaßnahmen zu ergreifen, gehen alle damit verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers, wobei ein Mindestbetrag von 15% des geforderten Betrags sowie mindestens 250,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer anfällt.
6. Lieferzeiten
6.1 Die von MONDIAZ angegebenen Lieferzeiten gelten nur ungefähr, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist garantiert. Auch dann ist eine Lieferzeit niemals eine feste Frist.
6.2 Wenn MONDIAZ ihre Lieferzeiten aufgrund von Umständen, die nicht auf ein Handeln oder Unterlassen von MONDIAZ zurückzuführen sind, sondern auf eine von außen kommende Ursache, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Nichtlieferung oder die verspätete Lieferung durch die Lieferanten von MONDIAZ, nicht einhalten kann, so gilt dies zwischen den Parteien als höhere Gewalt. Die Lieferzeit wird in diesen Fällen um die Dauer der verzögernden Umstände verlängert.
6.3 Abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens MONDIAZ, die vom Käufer nachzuweisen ist, berechtigt eine Überschreitung der Lieferzeit den Käufer nicht zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom mit MONDIAZ geschlossenen Vertrag.
6.4 Wenn trotz des Vorstehenden die Lieferung nicht innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Vertrags erfolgt ist, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
6.5 Die Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz, es sei denn, dies wurde schriftlich und ausdrücklich vereinbart.
6.6 MONDIAZ ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern.
7. Lieferung
7.1 Die Art des Transports / Versands wird, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, von MONDIAZ bestimmt. Die Lieferung der Waren erfolgt EX WORKS gemäß den Incoterms 2020 an Werktagen, von Montag bis Freitag, in der Regel zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr.
7.2 Spezifische Wünsche des Käufers hinsichtlich des Transports / Versands werden nur auf Kosten und Risiko des Käufers ausgeführt.
7.3 MONDIAZ informiert den Käufer über das voraussichtliche Transportdatum in der Auftragsbestätigung und später auf der Rechnung.
7.4 Es sollte jemand beim Käufer anwesend sein, um die Waren in Empfang zu nehmen.
7.5 Die bestellten Waren werden bis zur ersten ebenerdigen Tür geliefert, sofern das Gebäude gut erreichbar ist. Wenn der Lieferant die Waren dennoch hineinbringt, geschieht dies auf Kosten und Risiko des Käufers.
7.6 Der Käufer hat nicht das Recht, die Annahme der Waren zu verweigern oder diese zurückzusenden, es sei denn, MONDIAZ hat dem schriftlich zugestimmt. Wenn der Käufer die Waren ohne schriftliche Zustimmung von MONDIAZ zurücksendet und MONDIAZ diese annimmt, geschieht dies immer auf Kosten und Risiko des Käufers. Die Sendung wird von MONDIAZ auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert und für den Käufer bereitgehalten, ohne dass daraus eine Anerkennung der Richtigkeit etwaiger Reklamationen abgeleitet werden kann.
7.7 Wenn der Käufer die Annahme der Waren verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen bereitzustellen, gerät der Käufer in Verzug. MONDIAZ lagert diese Waren auf Kosten und Risiko des Käufers. In diesem Fall hat MONDIAZ das Recht, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet ihres Rechts auf vollständigen Schadenersatz.
8. Eigentumsvorbehalt und Vorbehaltsrecht
8.1 Die von MONDIAZ gelieferten Waren bleiben das Eigentum von MONDIAZ, bis der Käufer alle Verpflichtungen erfüllt hat, die sich aus allen mit MONDIAZ geschlossenen Verträgen ergeben, einschließlich der Gegenleistungen für die Waren selbst, der Gegenleistungen für die von MONDIAZ erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen gemäß dem Vertrag sowie etwaiger Ansprüche von MONDIAZ gegen den Käufer wegen Nichterfüllung des Vertrags durch den Käufer.
8.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren von MONDIAZ mit gebotener Sorgfalt aufzubewahren und sie auf erstes Anfordern an MONDIAZ herauszugeben. Der Käufer erteilt MONDIAZ bereits jetzt unwiderruflich die Erlaubnis, die Gelände und/oder Gebäude des Käufers zu betreten, um die Waren zurückzunehmen, dies alles unbeschadet der Rechte von MONDIAZ auf vollständige Entschädigung.
8.3 Die Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt von MONDIAZ stehen, dürfen nur im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs weiterverkauft werden. Tätigkeiten während eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder Konkurses des Käufers gelten ausdrücklich nicht als Tätigkeiten im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs. Im Falle eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder Konkurses des Käufers ist MONDIAZ berechtigt, die Waren ohne jegliche Fristsetzung zurückzunehmen.
8.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden, außer dem nachfolgend genannten Vorbehaltsrecht, oder ein anderes (beschränktes) Recht daran zu begründen.
8.5 Auf Waren, die in das Eigentum des Käufers übergegangen sind und sich noch im Besitz des Käufers befinden, behält sich MONDIAZ hiermit bereits jetzt die Pfandrechte gemäß Artikel 3:237 BW vor, dies zur zusätzlichen Sicherheit für etwaige andere Forderungen, die MONDIAZ gegen den Käufer haben könnte. Der Käufer ist ebenfalls verpflichtet, bei Waren, die er bearbeitet oder verarbeitet hat, die zur Aufhebung des Eigentumsvorbehalts von MONDIAZ geführt haben, bei der Errichtung eines solchen Pfandrechts mitzuwirken. Der Käufer ist verpflichtet, auf erstes Anfordern von MONDIAZ hin alle erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung des vorbehaltenen Pfandrechts zu unterstützen.
8.6Wenn der Käufer (teilweise) aus den Waren eine neue Sache bildet, bildet der Käufer diese Sache ausschließlich für MONDIAZ und behält der Käufer die neu gebildete Sache für MONDIAZ, bis der Käufer allen seinen Verpflichtungen gegenüber MONDIAZ nachgekommen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hat MONDIAZ alle Rechte als Eigentümer der neu gebildeten Sache.
8.7 Die Waren gelten im Rahmen der Auslegung gemäß den Grundsätzen der Verkehrsanschauung in Bezug auf Zuwachs und Vermischung gemäß den Artikeln 5:14 BW und 5:15 BW als Hauptsache.
8.8 Wenn Dritte irgendwelche Rechte an den Waren begründen oder geltend machen möchten, ist der Käufer verpflichtet, MONDIAZ so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten davon in Kenntnis zu setzen.
8.9 Der Käufer verpflichtet sich, die Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern und versichert zu halten. Der Käufer verpflichtet sich außerdem, alle Ansprüche des Käufers gegen den Versicherer in Bezug auf die Waren an MONDIAZ zu verpfänden.
9. Reklamationen
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren sofort bei Lieferung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen. Dabei muss der Käufer überprüfen, ob die Waren dem Vertrag entsprechen, nämlich ob die richtigen Waren geliefert wurden und die Waren in Bezug auf Menge und Qualität mit dem in dem Vertrag Vereinbarten übereinstimmen. Reklamationen und Beschwerden aufgrund von Mängeln oder Abweichungen von den angegebenen Spezifikationen oder sichtbaren Beschädigungen müssen vom Käufer auf dem Lieferschein vermerkt werden, um gegenüber MONDIAZ geltend gemacht werden zu können.
9.2 Für Abweichungen, die branchenüblich sind, in denen das betreffende Gut enthalten ist, oder für geringfügige technische oder unvermeidbare Abweichungen in Bezug auf Qualität, Farbe, Abmessungen, Volumen, Dicke, Gewicht usw. ist MONDIAZ nicht haftbar.
9.3 Sichtbare Mängel oder Defekte müssen vom Käufer innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung schriftlich an MONDIAZ gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Käufer als damit einverstanden, die Waren genehmigt zu haben. Beschwerden werden dann nicht mehr bearbeitet.
9.4 Nicht sichtbare Mängel müssen vom Käufer innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung schriftlich an MONDIAZ gemeldet werden.
9.5 Wenn die Beschwerde falsch gelieferte oder falsch verpackte Waren betrifft, oder Waren, die beschädigt geliefert wurden, muss der Käufer seine schriftliche Beschwerde mit dem entsprechenden Lieferschein/Empfangsbestätigung vorlegen.
9.6 Eine Beschwerde ist nur gültig, wenn die Verpackung sich noch im Originalzustand befindet.
9.7 Wenn die Waren vom Käufer montiert, verarbeitet oder verwendet wurden, ist eine Reklamation aus jeglichem Grund nicht mehr zulässig, auch wenn sie innerhalb der festgelegten Frist eingereicht wird.
9.8 Auch wenn der Käufer rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme der Waren bestehen. Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens MONDIAZ zurückgegeben werden. Nicht ausreichend frankierte Pakete werden von MONDIAZ nicht angenommen.
9.9 Wenn sich nach einer Prüfung durch MONDIAZ herausstellt, dass die Eigenschaften der Waren nicht mit dem Vertrag übereinstimmen, hat der Käufer nach Wahl von MONDIAZ Anspruch auf angemessene Schadensersatz oder Ersatzwaren, sofern noch verfügbar.
9.10 In diesem Fall hat der Käufer bei Rückgabe der Waren das Recht auf:
a. Das Auswählen von Ersatzwaren im Wert der Waren, die nicht konform waren. Wenn die ausgewählten Waren teurer sind als die Waren, die sich als nicht der Vereinbarung entsprechend herausgestellt haben, trägt der Käufer die Differenz im Preis. Wenn die ausgewählten Waren billiger sind als die nicht konformen Waren, erstattet MONDIAZ dem Käufer die Preisdifferenz zurück.
b. Die Rückerstattung des Warenwerts gilt als (teilweise) Auflösung des Vertrags.
9.11 In Fällen, die ausschließlich im Ermessen von MONDIAZ liegen, können Waren von MONDIAZ aus anderen als den oben genannten Gründen zurückgenommen und gutgeschrieben werden, vorausgesetzt, das Lieferdatum liegt nicht mehr als 8 Tage zurück, die Waren sich noch im Originalzustand und in der Originalverpackung befinden und die Waren zu diesem Zeitpunkt zum Lagerbestand von MONDIAZ gehören. In einem solchen Fall, in dem sich MONDIAZ freiwillig verpflichtet, Waren zurückzunehmen und gutzuschreiben, ist sie berechtigt, dem Käufer Gutschriftskosten in Rechnung zu stellen, die 50% des ursprünglichen Netto-Warenbetrags (ohne MwSt.) betragen, jedoch mindestens € 75,00.
9.12 Jegliche Haftung von MONDIAZ für Mängel an oder an den Waren, einschließlich solcher, endet nach sechs (6) Monaten nach Lieferung, sofern nicht verarbeitet wird, zumindest bei Verarbeitung der Waren, es sei denn, die Mängel sind ausdrücklich durch eine von MONDIAZ für die Waren ausgestellte Garantie abgedeckt. Eine solche Garantie gilt, wenn dies ausdrücklich in dem zwischen den Parteien geltenden Vertrag vereinbart wurde.
10. Garantie
10.1 Für Waren gilt eine Garantie von zwei Jahren ab Lieferdatum und unter den Bedingungen des Zulieferers von MONDIAZ. Die entsprechenden Bedingungen des Zulieferers gelten uneingeschränkt gegenüber dem Käufer. Die im Vertrag festgelegten Dienstleistungen sind ausdrücklich als Bemühungspflichten definiert.
10.2 Unbeschadet der Bestimmungen dieses Artikels kann keine Garantie gewährt werden, wenn der Verschleiß nach Ansicht von MONDIAZ als normal angesehen werden kann und darüber hinaus in den folgenden Fällen:
a. wenn Änderungen an den Waren vorgenommen wurden, einschließlich Reparaturen, die nicht mit Zustimmung von MONDIAZ durchgeführt wurden;
b. wenn die Originalrechnung nicht vorgelegt werden kann, geändert oder unleserlich gemacht wurde;
c. wenn Mängel auf nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung zurückzuführen sind;
d. wenn Schäden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder nachlässige Wartung verursacht wurden.
11. Zulassungen und einschränkende Vorschriften für die Verwendung oder den Verkauf außerhalb der Niederlande
11.1 Die Waren sind grundsätzlich für den Vertrieb auf dem niederländischen Markt bestimmt. Der Verkauf oder die Installation von Waren in anderen Ländern kann Beschränkungen unterliegen oder nicht gestattet sein und erfolgt auf eigenes Risiko des Käufers.
11.2 Waren, die gemäß den niederländischen Vorschriften mit einem Gütesiegel versehen sein müssen, werden von MONDIAZ in der Ausführung geliefert, für die das Siegel vergeben wurde.
12. Haftung
12.1 MONDIAZ haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die von wem auch immer erlitten werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit von MONDIAZ gelieferten oder bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen ergeben, es sei denn, ein solcher Schaden ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen, einschließlich ausschließlich eigenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der leitenden Untergebenen. MONDIAZ ist nur dann zur Entschädigung von erlittenen Schäden verpflichtet, wenn diese Schäden auf ein Verschulden von MONDIAZ zurückzuführen sind und MONDIAZ gegen diese Schäden versichert ist.
12.2 MONDIAZ kann in keiner Weise von Käufern für Schäden jeglicher Art, die von wem auch immer erlitten wurden, die sich aus oder im Zusammenhang mit von MONDIAZ gelieferten oder bereitgestellten, jedoch von Dritten hergestellten, zusammengesetzten oder gelieferten Waren oder Dienstleistungen ergeben, zur Verantwortung gezogen werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass MONDIAZ dem Käufer gegebenenfalls die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt, um Schadensersatz von diesem Dritten zu fordern.
12.3 Der Käufer stellt MONDIAZ von Ansprüchen Dritter frei, gegen die sich MONDIAZ nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen kann, und zahlt den Schaden an diese Dritten.
12.4 Die Gesamthaftung von MONDIAZ, unabhängig von der Rechtsgrundlage (einschließlich einer Schadensersatzforderung aufgrund von Tod oder Körperverletzung oder materieller Schäden an Sachen), ist auf die Entschädigung direkter Schäden beschränkt, bis zur Höhe des dem Käufer in Rechnung gestellten oder noch zu berechnenden Rechnungsbetrags. Wenn der Vertrag (hauptsächlich) ein Dauervertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist, wird der oben genannte Betrag auf 50% der für ein Jahr vereinbarten Vergütung (ohne Umsatzsteuer) festgelegt. Unter direkten Schäden im Sinne dieses Artikels wird ausschließlich verstanden, soweit der Käufer diese direkten Schäden nachweist:
a) die angemessenen Kosten, die für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, soweit die Feststellung direkte Schäden im Sinne dieses Artikels betrifft;
b) die angemessenen Kosten, die der Käufer aufgewendet hat, um die Waren von MONDIAZ in Übereinstimmung mit dem geschlossenen Vertrag zu bringen, sofern und soweit der Käufer zunächst gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reklamiert hat;
c) die angemessenen Kosten, die zur Verhinderung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, soweit der Käufer nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung direkter Schäden im Sinne dieses Artikels geführt haben.
12.5 Von der Haftung von MONDIAZ ausgeschlossen sind mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechung und jeglicher andere Schaden als direkter Schaden.
12.6 MONDIAZ haftet nicht für Schäden, die vom Käufer oder einem Dritten erlitten wurden, unabhängig von der Art und Ursache, die auf unsachgemäße und/oder fachlich unqualifizierte Verwendung der Waren durch den Käufer oder einen Dritten zurückzuführen sind.
12.7 Der Käufer kann ein Recht auf Schadensersatz nur geltend machen, nachdem er gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen reklamiert hat und MONDIAZ, soweit erforderlich, schriftlich unter Einhaltung einer angemessenen Frist in Verzug gesetzt hat und MONDIAZ auch nach Ablauf dieser Frist ihre Pflichten nicht erfüllt.
12.8 Eine Reihe zusammenhängender schadenverursachender Ereignisse gilt für die Anwendung dieses Artikels als ein Ereignis.
13. Höhere Gewalt
13.1 Im Falle höherer Gewalt hat MONDIAZ das Recht, nach eigenem Ermessen und ohne gerichtliche Intervention die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder zu kündigen, ohne dass MONDIAZ dadurch zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. MONDIAZ ist nur dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn MONDIAZ aufgrund eines von ihr nicht zu vertretenden Versäumnisses einen Vorteil erlangt, den sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung nicht gehabt hätte. Die Schadenersatzleistung darf den Betrag des erlangten Vorteils von MONDIAZ nicht überschreiten.
13.2 Unter höherer Gewalt wird hier jede Umstände verstanden, aufgrund derer der Käufer die Erfüllung des Vertrags von MONDIAZ nicht mehr vernünftigerweise verlangen kann, einschließlich Störungen im Unternehmen oder bei Lieferanten von MONDIAZ, Pflichtverletzungen von Lieferanten von MONDIAZ, Transportstörungen, Streiks im und außerhalb des Unternehmens von MONDIAZ, behördliche Maßnahmen, einschließlich insbesondere Ein- und Ausfuhrverbote, Pandemien, Ausbrüche von Krankheiten, Kriegsgefahr, Terrorismusbedrohung, Sanktionsgesetzgebung, Unruhen, Brand, Überschwemmungen, Erdbeben usw.
13.3 MONDIAZ ist berechtigt, Zahlung für die erbrachten Leistungen, die im Rahmen der betreffenden Vereinbarung erbracht wurden, zu verlangen, bevor die übermäßige Ursache bekannt geworden ist.
14. Auflösung, Aussetzung und Fälligkeit
14.1 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber MONDIAZ auszusetzen.
14.2 MONDIAZ ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Benachrichtigung an den Käufer sofort zu kündigen oder ihre Verpflichtungen auszusetzen:
a. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder wenn begründete Zweifel bei MONDIAZ bestehen, ob der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag noch erfüllen kann, oder wenn der Käufer vernünftigerweise nicht (mehr) in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen;
b. Wenn ein Antrag auf Schuldenhilfe gestellt wird, eine Zulassung zum Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder die Auflösung des Unternehmens des Käufers beantragt wird;
c. Wenn der Käufer beschließt, sein eigenes Insolvenzverfahren zu beantragen oder sein Unternehmen aufzulösen;
d. Wenn ein Antrag auf die Bestellung eines Insolvenzverwalters, Sachwalters oder Vormunds für den Käufer oder einen Teil des Vermögens des Käufers gestellt wird oder ein solcher Antrag genehmigt wird;
e. Wenn der Käufer um Zahlungsaufschub gebeten hat oder ihm dieser gewährt wurde;
f. Wenn durch die Ausgabe, Übertragung oder den Übergang von Aktienkapital der Gesellschaft, in die der Käufer die Niederlassung eingebracht hat, durch den Übergang von Stimmrechten auf diese Aktien, durch Fusion oder Aufteilung, durch den Erwerb von Aktien oder auf andere Weise, die Kontrolle über die Aktivitäten der Gesellschaft, die der Käufer nutzt, von einer oder mehreren anderen Personen im Sinne der S.E.R.-Besluit Fusiegedragsregels 2015 erlangt wird, unabhängig davon, ob diese Verhaltensregeln auf den betreffenden Erwerb anwendbar sind.
g. Wenn ein Antrag auf Beschlagnahme von Sachen oder Vermögensrechten des Käufers gestellt wird oder eine solche Beschlagnahme tatsächlich erfolgt;
h. Wenn es sich bei dem Käufer um eine natürliche Person handelt und er verstorben ist oder dauerhaft arbeitsunfähig geworden ist;
i. Die Geschäftstätigkeit des Käufers tatsächlich eingestellt wird;
j. Wenn der Käufer beabsichtigt, einen Vergleich/Vergleich mit Gläubigern anzubieten, um ein Insolvenzverfahren, eine Zahlungsaufschub, Schuldnerberatung oder Schuldenregulierung abzuwenden.
Unter den genannten Umständen ist der Betrag, den MONDIAZ von Käufer zu fordern hat, sofort fällig.
14.3 In allen Fällen, in denen der Käufer ernsthaft damit rechnen muss, dass er seinen Verpflichtungen gegenüber MONDIAZ nicht nachkommen kann, muss er MONDIAZ umgehend darüber informieren. In diesem Fall ist MONDIAZ ebenfalls berechtigt, den Vertrag gemäß den Bestimmungen dieses Artikels aufzulösen.
14.4 In anderen Situationen als denjenigen, die in diesem Artikel genannt sind, kann der Vertrag nur durch beiderseitige Zustimmung beendet werden.
14.5 Die Auflösung führt nicht zu Rückabwicklungsverpflichtungen. Abweichend hiervon führt die Auflösung dazu, dass:
a. Der Käufer gerät sofort in Verzug und alle Forderungen von MONDIAZ sind sofort fällig;
b. Alle Eigentum von MONDIAZ muss sofort zurückgegeben werden.
14.6 MONDIAZ ist jederzeit berechtigt, eine Schuld gegenüber dem Käufer mit einer Forderung gegen den Käufer aufzurechnen, nachdem MONDIAZ den Käufer dazu aufgefordert hat. Der Käufer verzichtet darauf, eine Schuld an MONDIAZ mit einer Forderung gegen MONDIAZ aufzurechnen.
15. Ersatzteile
15.1 Wenn von MONDIAZ Ersatzteile zur Behebung eines Mangels geliefert werden, beginnt für diese Ersatzteile nicht erneut die Garantiefrist. Die Garantiefrist der ursprünglichen Lieferung bleibt unverändert bestehen.
15.2 Soweit MONDIAZ aufgrund von Gesetz oder Vereinbarung verpflichtet ist, Ersatzteile für zuvor an den Käufer gelieferte Waren oder Teile davon bereitzustellen, erlischt diese Verpflichtung, sobald MONDIAZ diese Ersatzteile nicht mehr auf Lager hat. MONDIAZ ist berechtigt, anstelle eines Ersatzteils ein vergleichbares Gut oder Teil zu liefern, soweit dies seiner Meinung nach für die gleiche normale Verwendung wie das zu ersetzende Gut oder Teil geeignet ist.
15.3 In dem Fall der Lieferung von Verbrauchsmaterialien ist MONDIAZ nach Ablauf der vereinbarten Garantiefrist nicht verpflichtet, Ersatzverbrauchsmaterialien zur Behebung eines Mangels bereitzustellen.
16. Geistiges Eigentum
16.1 Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass alle Rechte des geistigen Eigentums an den Waren, angezeigten Informationen, Mitteilungen oder anderen Äußerungen im Zusammenhang mit den Waren und/oder der Website bei MONDIAZ, ihren Zulieferern oder anderen Rechteinhabern liegen.
Unter geistigem Eigentum werden Patent-, Urheber-, Marken-, Design- und Modellrechte sowie/oder andere (geistige Eigentums)rechte verstanden, einschließlich patentierbarer oder nicht patentierbarer technischer und/oder kommerzieller Kenntnisse, Methoden und Konzepte.
16.3 Es ist dem Käufer untersagt, die geistigen Eigentumsrechte gemäß diesem Artikel zu nutzen oder Änderungen daran vorzunehmen, wie zum Beispiel die Vervielfältigung ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von MONDIAZ, ihren Zulieferern oder anderen Rechteinhabern, es sei denn, es handelt sich ausschließlich um den privaten Gebrauch der Waren selbst.
16.4 Der Käufer wird MONDIAZ von Ansprüchen in Bezug auf Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte Dritter freistellen, die beispielsweise auf Änderungen an den Waren, der Anwendung der Waren auf eine Art und Weise, die nicht von MONDIAZ vorgeschrieben ist, oder der Integration der Waren mit Waren, die nicht von MONDIAZ geliefert wurden, zurückzuführen sind.
17. Privatsphäre & Datenverwaltung
17.1 Wenn der Käufer eine Bestellung bei MONDIAZ aufgibt, werden personenbezogene Daten in der Kundendatenbank von MONDIAZ erfasst. MONDIAZ hält sich an die nationale Datenschutzgesetzgebung und wird Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben.
17.2 MONDIAZ respektiert die Privatsphäre der Nutzer der Internetseite und sorgt für eine sorgfältige Behandlung und Sicherheit der persönlichen Daten, indem sie die derzeit üblichen Sicherheitsverfahren anwendet.
17.3 Der Käufer hat jederzeit das Recht, kostenlos Einsicht in seine personenbezogenen Daten zu erhalten und diese Daten von MONDIAZ korrigieren zu lassen, falls sie unrichtig sind.
17.4 MONDIAZ wird auf Anfrage des Käufers seine Daten aus der Datenbank löschen, sofern der Käufer seinen (finanziellen) Verpflichtungen nachgekommen ist.
17.5 MONDIAZ verwendet in einigen Fällen eine Mailingliste. Jede E-Mail enthält Anweisungen, um aus der Mailingliste entfernt zu werden.
17.6 Wenn und soweit MONDIAZ für den Bestellvorgang Anmeldeinformationen bereitgestellt hat, ist der Käufer selbst für diese Daten verantwortlich. Diese Daten sind streng persönlich und dürfen keinesfalls übertragen werden. Der Käufer ist selbst für die Folgen eines unsachgemäßen Umgangs mit diesen Daten verantwortlich.
17.7 Es kann sein, dass die Website von MONDIAZ Hyperlinks zu Websites von Dritten enthält. MONDIAZ ist nicht verantwortlich für die Art und Weise, wie auf diesen anderen Websites mit der Privatsphäre der Besucher umgegangen wird, den Inhalt dieser Websites von Dritten oder die Verwendung von Cookies durch diese Dritten.
18. Vertraulichkeit
18.1 Der Käufer verpflichtet sich, alles, was ihm im Rahmen der Durchführung des Vertrags bekannt wird und dessen vertraulichen Charakter ihm bekannt ist oder was er vernünftigerweise vermuten kann, nicht bekannt zu machen - einschließlich über soziale Medienkanäle - oder für eigene Zwecke zu verwenden, es sei denn, eine gesetzliche Vorschrift oder gerichtliche Entscheidung zwingt zur Offenlegung oder dies ist zur Wahrung seiner Rechte vor Gericht erforderlich.
18.2 Der Käufer verpflichtet sich, diese Geheimhaltungsverpflichtung, wie in diesem Artikel festgelegt, mit den für ihn tätigen Personen oder von ihnen oder dem Käufer beauftragten Dritten zu vereinbaren.
18.3 MONDIAZ hat das Recht, im Falle eines Verstoßes gegen die vorstehenden Absätze durch den Käufer und/oder die für ihn tätigen Personen und/oder die von ihm beauftragten Dritten die Durchführung des Vertrags auszusetzen oder sofort zu kündigen durch schriftliche Mitteilung gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
19. Vertragsübernahme
19.1 MONDIAZ ist jederzeit berechtigt, alle seine Rechte und Pflichten, oder einen Teil davon, die mit oder aus der (Durchführung der) Vereinbarung zusammenhängen, an Dritte zu übertragen. Der Käufer ist dazu nur berechtigt, nachdem MONDIAZ dies schriftlich ausdrücklich genehmigt hat.
20. Verfall von Rechten
20.1 Jede Forderung gegen MONDIAZ, die - auf welche Weise auch immer - mit oder aus der Durchführung des Vertrags zusammenhängt oder sich daraus ergibt, verfällt in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres, es sei denn, es gilt zwingend eine andere Frist, ab dem Tag der Lieferung der Waren und/oder es wurde etwas anderes vereinbart.
21. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht.
21.1 Für den Vertrag und die sich daraus ergebenden oder damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das niederländische Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
21.1 Alle Streitigkeiten, auch wenn ein Streit nur von einer der beteiligten Parteien als solcher empfunden wird, sind ausschließlich dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks Gelderland, Standort Arnhem, vorzulegen.