Mondiaz B.V. verpflichtet sich, die Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Transport in gutem Zustand am Bestimmungsort ankommen.
Lieferzeiten werden ungefähr festgelegt. Die Lieferzeit beginnt, wenn alle technischen Details geklärt sind und alle für die Ausführung der Lieferung erforderlichen Daten im Besitz von Mondiaz B.V. sind und, falls vereinbart, Mondiaz B.V. die vereinbarte (Teil-)Zahlung erhalten hat oder eine zufriedenstellende Zahlungssicherheit für Mondiaz B.V. gewährleistet ist.
Die Lieferzeit wird in der Erwartung festgelegt, dass Mondiaz B.V. wie zum Zeitpunkt des Angebots geplant weiterarbeiten kann und die erforderlichen Materialien rechtzeitig geliefert werden. Eine Überschreitung der Lieferzeit kann im Prinzip nur dann zu Schadenersatz führen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. In anderen Fällen ist Mondiaz B.V. nicht haftbar für Schäden aufgrund verspäteter Lieferung, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen etwas anderes vor.
Die Waren werden von Mondiaz B.V. nach Nederland Franco geliefert, bei einem Mindestbestellwert von netto € 500,--, an den vereinbarten Ort geliefert oder dorthin versandt. Eine Ausnahme bilden die Set-Preise, für die immer Transportkosten anfallen. Mondiaz B.V. behält sich das Recht vor, die Waren gegen Transportkosten an den Käufer zu versenden. Unmittelbar nach der Lieferung trägt der Käufer das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die durch oder an den gelieferten Waren oder Teilen davon entstehen. Alle Waren reisen ab dem Zeitpunkt des Versands auf Kosten und Risiko von Mondiaz B.V. und sind versichert, es sei denn, Mondiaz B.V. hat ausdrücklich etwas anderes mit dem Käufer vereinbart.
Lieferung ab Werk ist ebenfalls möglich, wenn dies von beiden Parteien vereinbart wurde. In diesem Fall reisen alle Waren ab dem Zeitpunkt des Versands auf Kosten und Risiko des Käufers, sodass der Käufer die Waren vorab versichern muss, es sei denn, Mondiaz B.V. hat ausdrücklich etwas anderes mit dem Käufer vereinbart.
Wenn die Waren aufgrund von Umständen, für die Mondiaz B.V. nicht haftbar ist und die dem Käufer zuzuschreiben sind, nicht versandt werden können, gilt Mondiaz B.V. als ihrer Lieferverpflichtung nachgekommen, indem sie die Ware dem Käufer zur Verfügung hält, sofern sie dem Käufer innerhalb von drei Werktagen nach Angebot der Ware zur Lieferung Mitteilung macht. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist am Tag, an dem die tatsächliche Lieferung erfolgt.